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Jahreshauptversammlung der Mitglieder am 14.04.2012

Stockner Josef während der VersammlungAnlässlich der Jahreshauptversammlung welche am Samstag den 14. April abgehalten wurde, konnte der Vorsitzende Josef Stockner außer den Mitgliedern und deren Begleitpersonen die Landtagsabgeordnete Veronika Stirner, den Vertreter der Nationaldirektion des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Ferdinando Ceccato, den Obmann des Tiroler Blinden- und Sehbehindertenverbandes Klaus Guggenberg sowie den Präsidenten des Südtiroler Zivilinvalidenverbandes ANMIC Karl Thaler begrüßen.
Bei der Veranstaltung legte der Vorstand den anwesenden Mitgliedern den Tätigkeitsbericht über das Jahr 2011, die Rechenschaftsberichte sowie die Programmvorschau und den Haushaltsvoranschlag zur Genehmigung vor.
Dem Vorstandsmitglied Nikolaus Fischnaller wurde für seinen 40jährigen, tatkräftigen Einsatz im Vorstand der Landesgruppe gedankt, dem er seit 1972 ununterbrochen angehört.

Das Vorstandsmitglied Fischnaller wird für seine 40jährige Tätigkeit geehrtLandtagsabgeordnete Stirner Veronika spricht zu den MitgliedernBezüglich der Tätigkeit wurde folgendes festgehalten:
Von der Landesgruppe werden etwa 1230 Sehgeschädigte, davon rund 240 Vollblinde, 570 Teilblinde und 420 Sehbehinderte erfasst und betreut.
Schwerpunkt im Jahr 2011 war die ordentliche Verbandstätigkeit. Nach der Erneuerung der Verbandsorgane, welche im Jahre 2010 auf lokaler und auf gesamtstaatlicher Ebene erfolgt ist, diente das Jahr 2011 vor allem dazu, die Arbeit und den Einsatz zur Umsetzung der Ziele des Verbandes zu konsolidieren. Die ordentliche Tätigkeit umfasst die Bereiche Interessensvertretung und Patronatsarbeit, Renten und andere sozialrechtliche Maßnahmen, Ansuchen um Lieferung blindenspezifischer Hilfsmittel, Berufsausbildung sowie Arbeitseingliederung und die Durchführung von Ferienaufenthalten und kulturellen Angeboten. Es geht dabei um den täglichen Kontakt zu Blinden und Sehbehinderten in Südtirol sowie um das Erfassen von Anliegen und Bedürfnissen. Auf guten persönlichen Kontakt zwischen Funktionären und Mitarbeitern mit den Betreuten wird besonderer Wert gelegt, um die Verbindung der Sehgeschädigten zum Verband zu bestärken.

Gespräch mit dem Regierungskommissär im Jahr 2011Geprägt war das Jahr allerdings auch von den Sparmaßnahmen der italienischen Regierung, welche Einschnitte bei der Auszahlung des Begleitgeldes, bei der Pensionierung sowie bei den Beiträgen für die Dienste des Nationalverbandes vorsehen. Um über das genaue Ausmaß der Einschnitte informiert zu sein und die in über 90 Jahren Verbandsarbeit erworbenen Errungenschaften zu verteidigen musste auf nationaler und lokaler Ebene die Entwicklung aufmerksam verfolgt und verschiedene Politiker und Behörden sowie in allen Provinzen der Regierungskommissär kontaktiert und sensibilisiert werden.

Der Verband setzte sich während des ganzen Jahres dafür ein, die Interessen der Sehgeschädigten zu vertreten und zu schützen. Dies zum einen durch die Unterstützung einzelner Betreuter bei der Abwicklung der verschiedenen sozialrechtlichen Verfahren, zum anderen dadurch, die Öffentlichkeit sowie die Behörden auf Bedürfnisse und Schwierigkeiten der vertretenen Personengruppe aufmerksam zu machen. Hierfür wurde in den verschiedensten Arbeitsgruppen und Kommissionen mitgearbeitet sowie versucht, in den Medien präsent zu sein.
Die Broschüre „Nützliche Informationen für Blinde und Sehbehinderte in Südtirol“ wurde überarbeitet und neu herausgegeben. Sie wurde um zahlreiche Themen erweitert und beschreibt nun umfassend die Tätigkeit des Verbandes, Dienste und Vergünstigungen, welche Blinde und Sehbehinderte in Anspruch nehmen können und enthält weitere nützliche Informationen.
Ein Schwerpunkt im Bereich „Abbau von Hindernissen“ war in den vergangenen Jahren wie bekannt die Forderung zur Einrichtung einer Ansage der nächsten Haltestelle im Inneren der öffentlichen Verkehrsmittel. Nachdem nunmehr eine ziemlich zuverlässig funktionierende Haltestellenansage im Inneren der städtischen Busse in Bozen verwirklicht werden konnte, hat die SASA gegen Ende des Jahres auch in den Bussen in Meran einen solchen Dienst in Betrieb genommen. Das nächste Ziel wird es sein, die Einrichtung einer Haltestellenansage für die Buslinien der anderen Städte sowie für die Überlandbusse zu erreichen sowie die Verbesserung der Ansagen in den lokalen Zügen voranzutreiben.
Weiters konnte bei Aussprachen und Lokalaugenscheinen mit Vertretern der Gemeinde Bozen aber auch mit Zuständigen der Gemeinde Brixen, der Krankenhäuser in Meran und Brixen sowie des Zugbahnhofes in Bozen auf die Anliegen der Sehgeschädigten in Sachen Mobilität hingewiesen werden, im Besonderen auf die Notwendigkeit der Anbringung von taktilen Leitlinien.
Bergwanderwoche 2011Gruppenfoto Meeraufenthalt 2011Auch im Jahre 2011 wurden die traditionellen und bei den Sehgeschädigten sehr beliebten, gemeinschaftsbildenden Freizeitinitiativen angeboten, nämlich ein 13tägiger Meeresaufenthalt für die Mitglieder im blindengerecht ausgestatteten Ferienzentrum in Tirrenia bei Pisa, eine Bergwanderwoche am Deutschnonsberg. Eine Fahrt nach Verona zum Besuch einer Aufführung der Oper „Nabucco“ in der Arena sowie der Ausflug der Mitglieder aus allen Landesteilen nach Innichen und zum Pragser Wildsee wurden durchgeführt.

Das ganze Jahr hindurch gab es eine rege Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, und zwar mit den anderen Landessektionen und mit den nationalen Gremien des Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, mit ausländischen Blindenverbänden, mit dem Dachverband für Soziales und Gesundheit und mit anderen lokalen Behindertenorganisationen. Besonders intensiv war natürlich die Zusammenarbeit mit den lokalen Blindenorganisationen, darunter vor allem mit den Rehadiensten des Blindenzentrums St. Raphael.
Unbezahlbar ist der Beitrag der vielen Freiwilligen, die sich als Funktionäre, sehende Begleitpersonen oder Helfer ins Verbandsleben einbringen. Ihnen sei bei dieser Gelegenheit ein herzlicher Dank!

In der Abwicklung der vielseitigen Tätigkeit wird der Blinden- und Sehbehindertenverband stets von öffentlichen Körperschaften und vor allem von der Autonomen Provinz Bozen sowie verschiedenen Gemeinden des Landes unterstützt. Erwähnt seien auch die Beiträge der Mitglieder sowie Privater, welche wegen der geringer werdenden Mittel seitens der öffentlichen Hand laufend an Bedeutung gewinnen. Wichtig ist weiters der Erlös aus der Verteilung des „Südtiroler Hauskalenders“. Der Blinden- und Sehbehindertenverband ist mit dem Gütesiegel „Sicher Spenden“ zertifiziert, welches für Vereinigungen vorgesehen ist, die ihre Tätigkeit, die Bilanzen und die Verwendung von Spendengeldern offen legen.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Unterstützung der Tätigkeit durch die Zuweisung von 5 Promille der Einkommenssteuer an den Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverband ONLUS - Landesgruppe Südtirol möglich und für den Verband äußerst wertvoll ist - Steuernummer 80015390216.

Bitte um Zuweisung von 5 Promille der Einkommenssteuer zugunsten unseres Verbandes

5 PromilleAuch in diesem Jahr hat der Steuerzahler die Möglichkeit, ohne zusätzliche Ausgaben eine Quote von 5 Promille der eigenen Einkommenssteuer der Landesgruppe Südtirol des Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ONLUS zuzuweisen, indem er beim Abfassen der Steuererklärung (Modell 730/2012 oder UNICO 2012 PF) die STEUERNUMMER unseres Verbandes angibt: 80015390216.
Diejenigen, die keine Steuererklärung abfassen müssen, brauchen hingegen nur auf dem Formular, das der Bescheinigung CUD 2012 beigelegt ist, unsere Steuernummer anführen, unterschreiben, und das Formular beim Postamt, oder in unserem Büro in der Garibaldistr. 6 in Bozen abgeben.

Wir bitten Sie, diese Möglichkeit zu nutzen und diese Information auch allen Angehörigen und Bekannten weiterzugeben. Für den Verband ist diese Finanzierungsmöglichkeit eine große Hilfe, da ja die Beiträge der öffentlichen Hand und von Privaten immer geringer werden während die laufenden Ausgaben ständig steigen. HERZLICHEN DANK IM VORAUS!

Einkommensgrenze für die Zivilblindenrente

Wie bekannt unterliegt die Blindenrente einer Einkommensgrenze. Wird diese überschritten, muss dies dem zuständigen Amt oder unserem Verband mitgeteilt werden. Die Einkommensgrenze beträgt im Zeitraum 01.06.2012 bis 31.05.2013 Euro 15.627,22 (Gesamteinkommen des Jahres 2011). Die Ergänzungszulage, Begleitzulage und die Sonderzulage unterliegen keiner Einkommensgrenze. Selbstverständlich können auch jene, denen die Blindenrente nicht ausbezahlt wird, die aber die Einkommensgrenze nicht überschreiten, sich in unserem Büro melden um für die Auszahlung der Rente anzusuchen.

Zweitagesausflug für die Mitglieder des Verbandes am 27. und 28.07.2012 zu den Bregenzer Festspielen

Seebühne Andrè Chenier
Seebühne Andrè Chenier
Auf Wunsch unserer Mitglieder organisiert der Verband am Freitag 27. und Samstag 28.07.2012 eine Fahrt nach Bregenz zu den bekannten Festspielen am Bodensee. In diesem Jahr wird auf der größten Seebühne der Welt die großartig inszenierte Oper „André Chénier“, dem berühmtesten Werk des italienischen Komponisten Umberto Giordano aufgeführt. Am Nachmittag vor der Aufführung gibt es Gelegenheit einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Am Samstag steht eine Stadtführung in Bregenz sowie ein Mittagessen am Bodensee auf dem Programm. Abfahrt ab Bozen gegen 6.30 Uhr (Fahrt über Innsbruck), Rückkehr am Tag darauf gegen 19.30 Uhr. Der Teilnehmerbeitrag für Fahrt, Festspielbesuch, Führungen, ein Abendessen mit Übernachtung und Frühstück im Doppelzimmer im Gasthof Lamm und 1 Mittagessen beträgt pro Person 155,00 Euro; die restlichen Spesen übernimmt der Verband. Verbindliche Anmeldung sowie Überweisung des Teilnehmerbeitrages bis spätestens 31. Mai erforderlich.

Meeraufenthalt für die Mitglieder des Verbandes vom 17. bis 30.06.2012

Gruppenfoto der Teilnehmer am StrandDer diesjährige Meeraufenthalt wird im Ferienzentrum "G. Fucá" des Italienischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes durchgeführt. Das für Sehgeschädigte geeignete Hotel, mit eigenem Privatstrand, befindet sich in Tirrenia (Provinz Pisa) in der wunderschönen Toskana. Am Meeraufenthalt können jene Mitglieder teilnehmen, die selbständig sind.
Nachdem der Aufenthalt vom Verband mitfinanziert wird, hat der Vorstand folgende Richtlinien festgelegt:

  • Vollblinde können bei Bedarf eine eigene Begleitperson mitnehmen, für deren Aufenthalt der Verband die Kosten übernimmt. Interessierten ohne eigener Begleitung kann der Verband bei der Suche behilflich sein.
  • Sehbehinderte, die keine Begleitperson benötigen, entrichten einen reduzierten Teilnehmerbeitrag. Sollte ein Sehbehinderter aus triftigen Gründen eine eigene Begleitung brauchen, wird der Verband die einzelnen Fälle überprüfen und die entsprechenden Kriterien anwenden, evtl. Entrichtung von 1/3 des Teilnehmerbeitrages für den Begleiter.
  • Alle Begleitpersonen sollen nach Möglichkeit während des Aufenthaltes auch anderen in der Gruppe behilflich sein.

Der Teilnehmerbeitrag beträgt Euro 790,00, der reduzierte Beitrag für sehbehinderte Teilnehmer ohne Begleitperson Euro 670,00. Der Beitrag umfasst 13 Tage Vollpension im Ferienzentrum sowie An- und Abreise mit einem Reisebus (von bzw. nach Bozen). Die Getränke während der Mahlzeiten sind nicht enthalten; evtl. Einzelzimmerzuschlag Euro 11,00 pro Tag. Anmeldungen innerhalb 30. April. Wir haben 35 Betten zur Verfügung; sollten sich mehr Interessierte anmelden, erstellen wir laut Reihenfolge der Anmeldungen eine Warteliste.

Bergwanderwoche für die Mitglieder des Verbandes vom 02. bis 09.09.2012

BergeDie diesjährige Bergwanderwoche findet in Rein in Taufers statt. In diesem Gebiet gibt es sehr schöne Wandermöglichkeiten. Während der Woche werden die Teilnehmer in zwei Gruppen eingeteilt, wobei eine Gruppe anspruchsvollere Touren und die zweite leichtere Wanderungen unternimmt. Eine gewisse Gehtüchtigkeit ist aber in jedem Fall notwendig, da jeweils Wanderungen von mindestens 3 bis 4 Stunden unternommen werden. Beide Gruppen werden von einem Wanderführer begleitet.
Der Teilnehmerbeitrag beträgt für die Mitglieder, die eine Begleitperson benötigen, 355,00 Euro, für Sehbehinderte ohne Begleitperson Euro 2255,00 und umfasst 7 Tage Halbpension in der Pension Bacher sowie die Fahrtspesen. Anmeldungen innerhalb 30.Juni. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten rechtzeitig alle weiteren Informationen.

Meeraufenthalt der Jugendgruppe vom 25.08.- bis 01.09.2012

Ein Fisch im WasserDie Jugendgruppe lädt sehbehinderte, blinde und sehende Jugendliche und junge Erwachsene im Alter zwischen 16 und 35 Jahren zum Meeraufenthalt in Rimini ein.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband unterstützt diese Initiative finanziell. Der Teilnehmerbeitrag für Fahrt, Unterkunft im Doppelzimmer und Verpflegung beträgt für vollblinde Verbandsmitglieder Euro 395,00 für Vollpension oder € 346,00 für Halbpension, für sehbehinderte Mitglieder € 332,00 für Vollpension und € 292,00 für Halbpension.

Nähere Informationen und Anmeldungen innerhalb 10. April bei Veronika Joas, Tel. 0471 442336, (Mittwoch bis Freitag), Email: veronika.joas@blindenzentrum.bz.it

Kurs zur Benutzung des elektronischen Blindenstockes „BEL“

Die Lions-Clubs Egna-Neumarkt Unterland, Bozen Host und Bozen Rosengarten haben sich bereit erklärt, einen Kurs für die Benutzung des elektronischen Blindenstocks „BEL“ zu finanzieren. Bei diesem Hilfsmittel handelt es sich um ein Gerät, das auf dem Langstock angebracht wird und das mittels Vibration auf Hindernisse hinweist. Weitere Informationen auf der Internetseite www.bel108.it Seine Benutzung setzt voraus, dass der Interessierte mobil ist und die Langstocktechnik bereits beherrscht. Die Dauer des Kurses umfasst zwei Blöcke von jeweils 5 Tagen und zwar vom 25.-29.06. sowie vom 10.-14.09.2012 (jeweils 2 Stunden täglich). Der Kurs findet in Bozen statt und wird in italienischer Sprache abgehalten. Die Teilnehmerzahl ist auf 4 Personen begrenzt. Bei der Annahme des Teilnahmegesuchs ist eine Kaution von 200,00 € zu entrichten. Wer am Kurs interessiert ist möchte sich spätestens bis 16 April im Verbandsbüro melden.

Kürzung des Pflegegeldes bei gleichzeitiger Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes für Pflege von mehr als 10 Tagen im Monat

Die Landesregierung hat kürzlich festgelegt, dass das Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von bezahltem Wartestand für die Betreuung von pflegebedürftigen Personen nur mehr teilweise vereinbar ist. Die Bezieher des Pflegegeldes sind verpflichtet, die Inanspruchnahme eines bezahlten Wartestandes von Seiten eines Angehörigen für mehr als 10 Tage im Monat - für die Betreuung von Personen mit einer schweren Behinderung, im Sinne des Staatsgesetzes Nr. 104/1992 - mittels einer Eigenerklärung der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung ASWE mitzuteilen. Für diese Monate wird das Pflegegeld der Stufen 2, 3 und 4 nur noch in Höhe der Stufe 1 (535,00 Euro monatlich) ausbezahlt. Für jene, die das Pflegegeld der Stufe 1 beziehen, ändert sich nichts. Das Formular ist im Verbandsbüro, direkt bei der ASWE oder auf der Webseite www.provinz.bz.it/aswe/themen/pflegegeld.asp verfügbar.

Langlaufspaß aber nicht nur – Langlaufwoche der Blinden- und Sehbehinderten-Amateursportgruppe Bozen auf der Seiser Alm

Zwei Teilnehmer beim Langlaufen auf den Loipen

Im Langlaufparadies Seiser Alm fand die diesjährige Langlaufwoche der Blinden- und Sehbehinderten-Amateursportgruppe Bozen statt, welche vom 14. bis 21.01.2012 durchgeführt worden ist. Die 44 Teilnehmer aus Südtirol, dem restlichen Italien sowie aus Deutschland und Belgien freuten sich, auf den, trotz akutem Schneemangels perfekt präparierten Loipen mehr oder weniger ausgedehnte Touren zu unternehmen, die Langlauftechnik zu erlernen oder zu üben aber auch spazieren zu gehen oder im Schwimmbad zu entspannen. Die technische Leitung hatte, wie seit vielen Jahren bewährt, der Skilehrer Hermann Taferner, der von einem sechsköpfigen Team von eigens ausgebildeten Begleitern unterstützt worden ist.
Am Anfang der Woche wurden die Langläufer, je nach Können und sportlicher Vorbereitung in Gruppen eingeteilt und konnten sich dann, begleitet von jeweils einem Skilehrer oder Begleiter auf den Loipen austoben bzw. die Langlauftechnik erlernen oder vertiefen. Wem dann das Langlaufen zu anstrengend wurde oder wer von Muskelkater geplagt war, schloss sich der Gruppe der Spaziergänger an, um nach einem halben Tag wieder fit für die Bretter zu sein. Nach dem Langlaufen war dann Erholung im Whirlpool oder im Schwimmbad im Piccolo-Hotel, wo die Gruppe untergebracht war, angesagt, und die übrige Zeit wurde für gemütliche Unterhaltungen genutzt. Wer Lust hatte konnte jeden Abend das Tanzbein schwingen, und auch die Kartenspieler kamen auf ihre Rechnung.

Die Ski der Teilnehmer werden täglich in Schuss gebrachtEin Gruppenfoto